Das dürfen Sie erwarten

 

Besondere Sachkunde:


Im Bestellungsverfahren muss der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige seine überdurchschnittliche Fachkenntnis und Erfahrung nachweisen.

 

Vertrauenswürdigkeit:

Der Sachverständige wird vor der Bestellung auf Zuverlässigkeit und Integrität überprüft.

 

Schweigepflicht:

Bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit muss der Sachverständige anvertraute Privat- oder Geschäftsgeheimnisse wahren.

 

Fortbildungspflicht:

Der Sachverständige hält sich durch die Fortbildungspflicht immer auf dem aktuellen Stand.