Das dürfen Sie erwarten
Besondere Sachkunde:
Im Bestellungsverfahren muss der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige seine überdurchschnittliche Fachkenntnis und Erfahrung nachweisen.
Vertrauenswürdigkeit:
Der Sachverständige wird vor der Bestellung auf Zuverlässigkeit und Integrität überprüft.
Schweigepflicht:
Bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit muss der Sachverständige anvertraute Privat- oder Geschäftsgeheimnisse wahren.
Fortbildungspflicht:
Der Sachverständige hält sich durch die Fortbildungspflicht immer auf dem aktuellen Stand.